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Ambulante Pflege am schönsten Ort der Welt: Zuhause!

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Verhinderungspflege

„Urlaub von der Pflege“, oder einfach „Zeit für sich“  für pflegende Angehörige

 

Den Anspruch auf die Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

Der Gesetzgeber nennt das Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.  Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von Pflegepersonen bei Urlaubs-, Krankheits- oder anderweitiger Verhinderung. 

Wer pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld pflegt hat Anspruch auf maximal 42 Tage im Jahr, Urlaub von der Pflege zu machen. 
Ihnen stehen im Jahr € 1.685,00 durch die Pflegekasse zu, in der Sie sich durch einen Pflegedienst vertreten lassen können.

Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu € 3.539 zur Verfügung.


Eine Auszahlung des Geldbetrages ist nicht möglich. 

Pflegehilfsmittel

Beantragen Sie Pflegehilfsmittel (vgl. § 40 Absatz 1 bis 3 SGB XI) 

Sie haben Anspruch auf Versorgung mit „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“, wie z.B. Einmalhandschuhe und Inkontinenzmaterialien. 

Die Höhe des monatlichen Betrages, durch die Pflegeversicherung, beläuft sich grundsätzlich auf bis zu € 42,00 pro Monat.

Entlastungsleistungen

Was sind Entlastungsleistungen?

Wenn Sie z.B. 

  • mal einen Nachmittag für sich brauchen, 
  • möchten, dass wir mit Ihrem Pflegebedürftigen spazieren gehen, 
  • Hilfe bei der Haushaltsführung benötigen, 
  • Hilfe beim Einkauf benötigen

kann Ihr Pflegedienst diese Leistungen über den § 45b über (Entlastungsleistung) in Höhe von € 131,00 im Monat erbringen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekassen gewähren Ihnen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen
zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes in Höhe von bis zu € 4.180,00 pro Maß
nahme.

Wenn weitere anspruchsberechtigte Personen in Ihrem Haushalt wohnen, wie z.B. Ihr Ehepartner oder Wohngemeinschaften, k
önnen die Ansprüche zusammen addiert werden. Dies ist bis zu einem maximalen Betrag von € 16.000,00 pro Maßnahme möglich.

Als Beispiele seien hier technische Hilfen im Haushalt (z.B. Treppenlift) oder
bauliche Ma
ßnahmen (z.B. eine Verbreiterung von Türrahmen, Badumbau, Türschwellen/Rampen usw.) genannt.

Kurzzeitpflege

Was können wir für Sie tun?

Der Gesetzgeber nennt die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI. 

Wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist, können Sie Kurzzeitpflege (maximal acht Wochen im Jahr) in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen.

Eine Kurzzeitpflege ist darauf eingerichtet, Sie nur vor
übergehend aufzunehmen. 

Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu € 3.539 zur Verfügung.


Eine Auszahlung des Geldbetrages ist nicht möglich. 

 

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„Urlaub von der Pflege“, oder einfach „Zeit für sich“  für pflegende Angehörige

 

Den Anspruch auf die Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

Der Gesetzgeber nennt das Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.  Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von Pflegepersonen bei Urlaubs-, Krankheits- oder anderweitiger Verhinderung. 

Wer pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld pflegt hat Anspruch auf maximal 42 Tage im Jahr, Urlaub von der Pflege zu machen. 
Ihnen stehen im Jahr € 1.685,00 durch die Pflegekasse zu, in der Sie sich durch einen Pflegedienst vertreten lassen können.

Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu € 3.539 zur Verfügung.


Eine Auszahlung des Geldbetrages ist nicht möglich. 

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Beantragen Sie Pflegehilfsmittel (vgl. § 40 Absatz 1 bis 3 SGB XI) 

Sie haben Anspruch auf Versorgung mit „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“, wie z.B. Einmalhandschuhe und Inkontinenzmaterialien. 

Die Höhe des monatlichen Betrages, durch die Pflegeversicherung, beläuft sich grundsätzlich auf bis zu € 42,00 pro Monat.

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Was sind Entlastungsleistungen?

Wenn Sie z.B. 

  • mal einen Nachmittag für sich brauchen, 
  • möchten, dass wir mit Ihrem Pflegebedürftigen spazieren gehen, 
  • Hilfe bei der Haushaltsführung benötigen, 
  • Hilfe beim Einkauf benötigen

kann Ihr Pflegedienst diese Leistungen über den § 45b über (Entlastungsleistung) in Höhe von € 131,00 im Monat erbringen.

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Die Pflegekassen gewähren Ihnen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen
zur Verbesserung Ihres Wohnumfeldes in Höhe von bis zu € 4.180,00 pro Maß
nahme.

Wenn weitere anspruchsberechtigte Personen in Ihrem Haushalt wohnen, wie z.B. Ihr Ehepartner oder Wohngemeinschaften, k
önnen die Ansprüche zusammen addiert werden. Dies ist bis zu einem maximalen Betrag von € 16.000,00 pro Maßnahme möglich.

Als Beispiele seien hier technische Hilfen im Haushalt (z.B. Treppenlift) oder
bauliche Ma
ßnahmen (z.B. eine Verbreiterung von Türrahmen, Badumbau, Türschwellen/Rampen usw.) genannt.

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Was können wir für Sie tun?

Der Gesetzgeber nennt die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI. 

Wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist, können Sie Kurzzeitpflege (maximal acht Wochen im Jahr) in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen.

Eine Kurzzeitpflege ist darauf eingerichtet, Sie nur vor
übergehend aufzunehmen. 

Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu € 3.539 zur Verfügung.


Eine Auszahlung des Geldbetrages ist nicht möglich. 

 

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Ihre Wünsche sind unsere Herausforderung

Ihre Wünsche sind unsere Herausforderung

Die Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegezentrum Grasberg:

(Gemäß der letzten Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI am 29.04.2019

Den gesamten Bericht der Qualitätsprüfung können
Sie sich hier als PDF herunterladen. (1,2 MB)

Transparenzbericht Pflegezentrum Grasberg GmbH freigestellt 2019 web
Transparenzbericht Pflegezentrum Grasberg GmbH freigestellt 2019 web
Gestaltung & Programmierung:
Brandfisher Werbeagentur